Häufig gestellte Fragen
Am meisten werden wir gefragt: Was kostet es?
Eine Vorschau der Kosten ist oft nicht genau möglich, da wir eine sehr individuelle Leistung erbringen. Wir können im Einzelfall jedoch Stundenlimits festlegen, z.B. 4 Stunden, 10 Stunden, 30 Stunden, je nach Aufgabenstellung.
Zur Zeit verrechnen wir folgende Kostensätze:
Honorar Sachverständiger Bauwesen | netto pro Std. € 126,00 | brutto pro Std. € 149,94 |
Nebenkosten Fahrzeit | siehe Honorar | |
Fahrtkosten/KFZ-km | netto pro km € 0,95 | brutto pro km € 1,13 |
Sonstige Mitarbeiter | netto pro Std. € 61,00 | brutto pro Std. € 72,59 |
Originalseite | netto pro Stck. € 2,50 | brutto pro Stck. € 3,00 |
Kopie | netto pro Stck. € 0,51 | brutto pro Stck. € 0,61 |
Foto 9 x 13 | netto pro Stck. € 1,75 | brutto pro Stck. € 2,08 |
Digitalleistungen | netto pauschal € 22,00 | brutto pauschal € 26,18 |
Messgeräteeinsatz je Einsatztag | abhängig vom jeweiligen Messgerät | |
An- und Abfahrt (Nebenkosten) sowie Vorbereitungs- und Wartezeiten (Honorar) werden wie Arbeitszeiten verrechnet. Mindestabnahmezeit pro Ortstermin: 1 Stunde Verwaltungspauschale 1 Sachverständigenstunde (SV) (entfällt bei Abnahme von 10 SV-Stunden und mehr) Ortstermine samstags Zuschlag 50% Ortstermine sonn- und feiertags Zuschlag 100% Bei gerichtlichen Anhörungen zahlen Sie lediglich die Differenz zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar. Wenn wir einen spezialisierten Sachverständigen oder externe Labors hinzuziehen, gelten deren jeweilige Verrechnungssätze, die wir jedoch vorher mit Ihnen abstimmen. |
Wann ist ein Termin möglich?
Termine werden mit Beauftragung verbindlich. Das heißt, Sie können selbstverständlich anfragen, ob wir zu Ihrem Wunschtermin Zeit haben.
Dipl.-Ing. Beate Backhaus – Baugutachter in der Nähe!